Eine gute Zusammenarbeit mit Mitarbeiter*innen der Sozialhilfe ist uns sehr wichtig. Ebenso wichtig ist es uns, unsere Leistungen für Sie transparent zu gestalten.
Grundsätzlich leisten wir für unsere Kund*innen persönliche Assistenz nach dem SGB XII (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen) und dem SGB XI (Hilfe zur Pflege) – selbstverständlich immer nach den Vorschriften des SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen).
Wir sind genauso wie Sie als Kostenträger daran interessiert, dass unsere Kund*innen bedarfsgerecht und bestmöglich mit persönlicher Assistenz versorgt werden.

Wir beherrschen die Bürokratie
Wir haben schon viele Menschen mit Behinderung bei der Beantragung unterstützt und sind daher mit dementsprechenden Formularen vertraut – etwa dem BEI_NRW und anderen Instrumenten der Bedarfsermittlung, dem Antrag auf Sozialhilfe oder der Vermögensauskunft.
Unsere Kund*innen unterstützen wir auch dabei, die Formulare nach Vorgaben der Sozialhilfegesetzgebung auszufüllen.
Wir informieren Sie gerne in einem persönlichen Telefongespräch genauer über unsere Leistungen für Menschen mit Körperbehinderungen, die persönliche Assistenz benötigen.
Haben Sie noch Fragen?
Melden Sie sich einfach bei uns – wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.