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Eine gute Zusammenarbeit mit Mitarbeiter*innen der Sozialhilfe ist uns sehr wichtig. Ebenso wichtig ist es uns, unsere Leistungen für Sie transparent zu gestalten.

Grundsätzlich leisten wir für unsere Kund*innen persönliche Assistenz nach Teil 2 des SGB IX (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen) und dem SGB XII (Hilfe zur Pflege).

Wir sind genauso wie Sie als Leistungsträger daran interessiert, dass unsere Kund*innen bedarfsgerecht und bestmöglich mit persönlicher Assistenz versorgt werden.

Wir beherrschen die Bürokratie

Wir haben schon viele Menschen mit Behinderung bei der Beantragung unterstützt und sind daher mit dementsprechenden Formularen vertraut – etwa dem BEI_NRW und anderen Instrumenten der Bedarfsermittlung, dem Antrag auf Sozialhilfe oder der Vermögensauskunft.

Unsere Kund*innen unterstützen wir auch dabei, die Formulare nach Vorgaben der Sozialhilfegesetzgebung auszufüllen.

Wir informieren Sie gerne in einem persönlichen Telefongespräch genauer über unsere Leistungen für Menschen mit Körperbehinderungen, die persönliche Assistenz benötigen.

Haben Sie noch Fragen?

Melden Sie sich einfach bei uns – wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.